Wissenswertes zum Ablauf
einer logopädischen Behandlung
Hier erfahren Sie alles zum Beginn einer logopädischen Therapie, zur Dauer der Therapiesitzungen und deren Kosten.
Vor Beginn einer logopädischen Therapie muss zunächst eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Eine logopädische Therapie wird ärztlich verordnet. Verordnungen werden von HNO-Ärzten, Internisten, Kieferorthopäden, Kinderärzten, Neurologen, Pädaudiologen, Zahnärzten und Hausärzten ausgestellt.
Zu beachten ist, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach Terminabsprache mit der Logopädiepraxis beim Arzt abzuholen.
Je nach Störungsbild und Ermessen des verordnenden Arztes werden Therapiesitzungen von 30 Minuten, 45 Minuten und 60 Minuten verordnet. Meist findet die logopädische Therapie einmal wöchentlich statt.
Logopädische Therapien sind als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung, die sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung beinhaltet. Die Kosten der logopädischen Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
| Leistungsbeschreibung | Anzahl | Einzelpreis | Zuzahlung 10% [€] | Summe [€] Eigenbeteil. |
|---|---|---|---|---|
| Anamnese und Befunderhebung | 1 | 103,40 | 10,34 | 10,34 |
| Logopädische Behandlung | 10 | 63,19 | 6,32 | 63,20 |
| Hausbesuch inkl. Wegegeld | 11 | 19,73 | 1,97 | 21,67 |
| Rezeptgebühr | 1 | / | / | 10,00 |
Da Zuzahlungen jedoch auf eine maximale Höhe von 2 % des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang.
(Ersatzkasse (BEK / DAK / TK)
Erstverordnung mit Hausbesuch):
Die Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr haben pro Verordnung einmalig eine Rezeptgebühr von 10,00 Euro und pro erbrachte Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % zu zahlen. Eine Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung (45 Min.) liegt aktuell bei 63,19 EUR, zzgl. Erstbefundung und ggf. Hausbesuch.